Der Staat saniert mit: Energetische Sanierung - Möglichkeiten der Förderung

Energetische Sanierungen an Gebäuden sind mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Was viele Hauseigentümer zunächst zurückschrecken lässt, kann sich über die Jahre gesehen jedoch bezahlt machen. Angesichts der steigenden Heizkosten und der vom Staat gebotenen Fördermöglichkeiten sollten die in Betracht kommenden Maßnahmen in jedem Fall einander abgewogen werden. Gerade bei älteren Häusern kann sich die Investition sehr schnell amortisieren, wenn sie richtig durchgeführt wurde. Fördermittel werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die halbstaatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) angeboten. Die Mittel lassen sich in vielen Fällen kombinieren, was den Kapitalaufwand in erheblichem Maße reduzieren kann.

Fördermaßnahmen der KfW

Eine energetische Sanierung sollte in jedem Fall vom Fachmann durchgeführt und überprüft werden. So ist es für die erfolgreiche Inanspruchnahme von Fördermitteln stets erforderlich, dass ein fachkundiger Energieberater die baulichen Maßnahmen überwacht und somit sicher stellt, dass bestimmte Standards eingehalten werden. Der Energieberater klärt auch zuvor darüber auf, welche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind, wobei ökologische wie auch ökonomische Aspekte im Auge behalten werden. Ein eingesetztes Verfahren ist die Thermographie. Dabei werden vom Haus Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera angefertigt, aus denen hervorgeht, wo sich die sogenannten Wärmebrücken befinden. Damit sind Stellen gemeint, an denen besonders viel Wärme nach außen dringt. Typischerweise werden hier besonders häufig Fenster, Fensterrahmen und Heizungsnischen angezeigt. Je mehr Stellen mit Rottönen und je intensiver diese angezeigt werden, desto dringender ist eine energetische Sanierung.

Schon für den Energieberater können Fördermittel eingesetzt werden, denn dessen Kosten werden zu 50 Prozent und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro von der KfW übernommen. Sobald festgestellt wurde, ob Einzel- oder Komplettsanierungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten, kann die Förderung des Vorhabens beantragt werden. Komplettprogramme zielen in der Regel auf einen bestimmten Effizienzhausstandard ab. Sollen nur Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, so müssen bestimmte Mindestanforderungen in Bezug auf die erwartete Energieeinsparung erfüllt werden. Die Beantragung des Kredits selbst erfolgt wie bei der KfW üblich bei einer kooperierenden Bank bzw. der eigenen Hausbank.

Was genau ist ein Effizienzhausstandard?

Das KfW-Effizienzhaus ist ein Qualitätsstandard für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Jeder KfW-Effizienzhausstandard trägt eine bestimmte Zahl mit sich (beispielsweise Effizienzhaus 70), die für das Verhältnis des avisierten Jahresprimärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude steht. Dieses Referenzgebäude ist eine Art virtuelles Gebäude und baugleich mit dem zu sanierenden bzw. zu bauenden Objekt. Aus dem Referenzgebäude ergeben sich die zulässigen Höchstwerte für Energiebedarf und Wärmeverluste, wobei mit letzteren die Qualität der Dämmung gemessen wird. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Effizienzhaus 70 würde also nur 70 Prozent der Energie benötigen, die ein vergleichbarer Neubau als Normalverbrauch ausweisen würde. Je geringer die Kennziffer des KfW-Effizienzhauses, desto größer die Einsparungen an Energie und desto höher auch die mögliche Förderung des Projekts.

Konditionen der KfW-Förderkredite

Günstige Konditionen und sehr niedrige effektive Zinssätze sind auszeichnendes Merkmal der Förderkredite von der KfW-Bank. Bereits ab 1 Prozent Effektivzins sind Angebote erhältlich, je nach Fördersumme und Laufzeit. Statt eines Förderkredites können auch Zuschüsse über maximal 18.750 Euro und bis zu einer Höhe von 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro.

Die Kreditvariante umfasst eine tilgungsfreie Anlaufzeit über eine Dauer von bis zu 5 Jahren. Kostenfreie Sondertilgungen sind ab 1.000 Euro möglich. Hinzu kommt eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Sowohl für Kredit als auch Investitionszuschuss gilt, dass die so akquirierten Mittel mit Fördermaßnahmen des BAFA kombiniert werden können. Hier macht es sich also bezahlt, sich vorab umfassend zu informieren. Voraussetzung für beide Varianten ist das Hinzuziehen eines fachkundigen Energieberaters, der die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen überwacht.

BAFA-Zuschüsse für Strom aus erneuerbaren Energien

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Fördermittel für die energetische Sanierung an. Beim BAFA wird vor allem Wert auf eine nachhaltige Energieerzeugung gelegt. Viele energetische Sanierungsprojekte umfassen auch einen Austausch des Heizsystems. Vor allem durch den Austausch älterer Heizkessel lassen sich schon in kurzer Zeit hohe Einsparungen realisieren. Besonders häufig kommen dabei sogenannte KWK-Anlagen zum Einsatz (Kraft-Wärme-Kopplung, also das Erzeugen von Strom und Wärme gleichzeitig). Diese werden meist in Form von Mini-BHKWs (Blockheizkraftwerke) angeboten und lassen sich beispielsweise mit Biogas, Hackschnitzeln oder Pellets befeuern. Förderfähig sind zudem Solarthermieanlagen (Wärmegewinnung aus Sonneneinstrahlung) und Wärmepumpen verschiedenster Auslegungen.

Grundsätzlich lassen sich über das BAFA nur Maßnahmen an Gebäude aus dem Gebäudebestand fördern. Damit werden Neubauten generell ausgeschlossen. Der Bauantrag muss derzeit vor dem 1. Januar 2009 gestellt worden sein und eine Heizung muss bereits installiert sein. Die BAFA bietet auf ihrer Internetseite detaillierte Tabellen an, aus denen hervorgeht, welche Gebäude förderfähig sind und in welchem Rahmen Fördergelder ausgezahlt werden. Um die Fördermittel des BAFA mit denen der KfW kombinieren zu können, ist eine umfassende Sanierung erforderlich. Einzelmaßnahmen als solche werden nicht gefördert. Die meisten Fördergelder können Hauseigentümer also erhalten, wenn sie sich gleich für einen KfW-Effizienzhausstandard entscheiden.

März 2013












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